Pflicht zur Vorlage von Verkehrswertgutachten beim Kauf / Verkauf von Immobilien durch Ausländer
Gemäß dem Runderlass des Ministeriums vom 15.02.2019 (GENELGE: 1795 2019/1) müssen ab dem 04.03.2019 bei Immobiliengeschäften (Erwerb sowie Verkauf) mit Beteiligung von Ausländern (natürliche ausländische Personen) ein Bewertungsgutachten (Wertgutachten; Verkehrswertgutachten) beim Grundbuchamt vorgelegt werden. Ausländische Erwerber bzw. Verkäufer müssen demnach beim Grundbuchamt ein Wertgutachten vorlegen, das nicht älter als drei Monate sein darf.
Regelungszweck: Schutz der ausländischen Käufer und Verkäufer von Immobilien
Das Ziel dieser Regelung ist u.a. der Schutz der ausländischen Immobilienerwerbern bzw. Immobilienverkäufern vor unseriösen (einheimischen) Marktbeteiligten. So wurden in der Vergangenheit nicht selten Immobilien weit über den tatsächlichen Wert der Immobilie an Ausländer verkauft. Diese mussten im Nachhinein feststellen, dass die Immobilie völlig überteuert gekauft wurde und mussten bei einem evtl. Verkauf der Immobilie hohe Vermögenseinbußen in Kauf nehmen.
Die Regelung soll den ausländischen Verkäufern einer Immobilie gleichermaßen schützen. Denn nicht selten werden die ausländischen Immobilieneigetümer durch Irreführung zum Verkauf der Immobilien weit unter dem Marktwert verleitet. Die Unwissenheit der Marktsituation wird nicht selten durch unseriöse Marktteilnehmer (Immobilienmakler, Bauunternehmer, Privatverkäufer etc.) ausgenutzt. Der durch solche Machenschaften verursachte Imageschaden für den türkischen Immobilienmarkt ist nicht unwesentlich und schreckt zunehmend ausländische Immobilienerwerber ab. Ein anderer Grund für diese Regelung dürfte durchaus auch darin liegen, dass die Beteiligten zukünftig zur Angabe des tatsächlichen Kaufpreises beim Grundbuchamt bewegt werden sollen. Denn nicht selten wird beim Grundbuchamt - um Grunderwerbsteuer, die sich prozentual nach dem Kaufpreis richtet, einzusparen - ein wesentlich niedrigerer Kaufpreis angegeben. Es werden nur Wertgutachten von Sachverständigen anerkannt, die vom Kapitalmarktausschuss (SERMAYE PIYASASI KURULU) hierzu lizensiert sind.
Gerne können wir für Sie einen entsprechendes Verkehrswertgutachten erstellen lassen.