Ausländer können ab dem 04.10.2013 z.t. auch ohne eine Anfrage bei der Militärbehörde Eigentum erwerben
Der Eigentumserwerb durch Ausländer in der Türkei ist seit dem Runderlass (Genelge 1751 2013/13) des Ministeriums vereinfacht worden. Grundsätzlich musste bisher bei der zuständigen Militärbehörde eine sog. "Unbedenklichkeitsbescheinigung" eingeholt werden. Diese Prozedur verzögerte die Eigentumsübertragung beim Grundbuchamt um mehrere Monate.
Mit dem vorgenannten Runderlass kann die Einholung der Unbedenklichkeitsbescheinigung entfallen, wenn zuvor für die Parzelle (Flur, Flurstück), wo die zu erwerbende Immobilie sich befindet, eine entsprechende Erlaubnis bei der zuständigen Militärbehörde eingeholt wurde. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn in einem Wohnhaus bzw. in der unmittelbaren Nachbarschaft eine Immobilie (Wohnung, Haus o.ä.) durch einen Ausländer bereits zuvor erworben wurde.
Diese Vereinfachung führt u.a. dazu, dass der ausländische Mitbürger - wie ein Inländer - innerhalb von einigen Tagen das Eigentum erwerben und die Eigentumsüberschreibung beim Grundbuchamt vollzogen werden kann.