Immobilien-Geschäfte Türkei

Immobilienerwerb in der Türkei. Profitieren Sie von unseren Beratungsleistungen Rund um Immmobiliengeschäfte in der Türkei. Rufen Sie uns unverbindlich an!

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Rundum Sorglos-Paket

Egal, ob Sie in der Türkei eine Immobilie erwerben oder verkaufen wollen. Wir begleiten Sie umfassend bei allen Immobiliengeschäften und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

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Ratgeber Immobilien Türkei

Nützliche Informationen über Immobiliengeschäfte in der Türkei. Hier erfahren Sie nützliche Tipps über Immobilienerwerb und Immobilienverkauf in der Türkei sowie weitere Informationen über den Ablauf.

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Egal, ob Sie eine Immobilie erwerben oder verkaufen wollen: ein professionelles Marktwertgutachten bringt viele Vorteile 

Verkehrswertermittlung durch Sachverständige

Das Wertgutachten (Verkehrswertgutachten) ermittelt den realen Marktwert der Immobilie und verschafft Ihnen Sicherheit beim Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie in der Türkei.

Der Käufer kann aufgrund der Informationen erkennen, ob der Kaufpreis für die Immobilie dem tatsächlichen Marktwert in der Türkei entspricht. Darüber hinaus werden grundbuchrechtliche Fragen (so. z.B. Eigentumsverhältnisse, dingliche Belastungen, baurechtliche Fragen etc.)  beantwortet. Hierdurch gewinnen Sie mehr Sicherheit bei den Vertragsverhandlungen und können sogar den Kaufpreis erheblich reduzieren. Die geringe Investition für ein Wertgutachten zahlt sich für den Käufer am Ende mehrfach aus!

Auch als Verkäufer einer Immobilie können Sie ein Wertgutachten in Auftrag geben. Ein Wertgutachten setzt den Verkäufer einer Immobilie in die Lage, den Verkaufspreis fundiert zu begründen und zu untermauern. Hierdurch ist der Verkäufer gegenüber den Preissenkungsversuchen des potentiellen Käufers bestens ausgerüstet und kann die eigene Preisvorstellung durchsetzen.

 

Das Wertgutachten nach einem Erbfall (z.B. im Rahmen der Erbauseinandersetzung der Erbengemeinschaft):

In einem Erbfall haben die Erben einer Immobilie keine Vorstellungen über den Marktpreis der Immobilie in der Türkei. Durch das Immobiliengutachten erhalten die Erben, die vielfach in Deutschland wohnhaft sind, umfassende Informationen über den unbeweglichen Nachlass in der Türkei und können so entscheiden, ob sie die Ferienwohnung, Haus oder Grundstück behalten oder veräußern möchten. Darüber hinaus bietet das Wertgutachten der Immobilie die Basis für eine friedliche Erbauseinandersetzung zwischen den Erben.

 

Wozu dient ein Wertgutachten? 

Ein Wertgutachten kann sich aus verschiedenen Gründen anbiete:

  • Feststellung des Marktwertes einer Immobilie beim Kauf oder Verkauf (Kaufpreisüberprüfung bzw. Verkaufspreisüberprüfung)
  • Ermittlung des Verkehrswertes bei einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaften 
  • Beleihung der Immobilie (z.B. für Bankdarlehen oder andere Kredite) 
  • Bei Ehescheidung (z.B. Berechnung des Zugewinnausgleichs)
  • Berechnung von Pflichtteilsansprüchen / Prüfung der Erbausschlagung
  • Immobilien-Gutachten zur Vermögensfeststellung Prüfung (z.B. ob die Immobilie durch deutsche Staatsangehörige erworben werden dürfen)
  • Bei Schenkungen 

 

Wertgutachten: Erstellung durch anerkannte Immobiliengutachter in der Türkei 

Wir arbeiten ausschließlich mit führenden Immobilienbewertungsunternehmen zusammen, die in der Türkei ein hohes Ansehen genießen und für Banken, Kreditinstituten sowie für Gerichte Wertgutachten erstellen. Die Bewertung erfolgt objektiv nach anerkannten internationalen Maßstäben unter Einhaltung der erforderlichen Standards und Sachkompetenz. Hierdurch wird gewährleistet, dass das Wertgutachten auch bei diesen Stellen anerkannt wird. Das Wertgutachten wird selbstverständlich in Türkisch und in deutscher Sprache erstellt.

 

Was beinhaltet das Marktwertgutachten (Verkehrswertgutachten)

  • Objektbesichtigung vor Ort - Die Sachverständigen besichtigen vor Ort in der Türkei die Immobilie
  • Einsicht in das Grundbuch direkt beim türkischen Grundbuchamt (Belastungen, Eigentumsverhältnisse, Beschränkungen usw.)
  • Prüfung der baurechtlichen Voraussetzungen beim Bauamt bzw. bei der Gemeinde (Informationen über Baugenehmigungen)
  • Lage- und Objektbeschreibung (Gemarkung, Flur, Flurstück, Liegenschaftsbuch, Nutzungsart, Lage, Größe)
  • Wohnumfeldbeschreibung und Berücksichtigung regionaler Faktoren
  • Rechtliche Prüfung (z.B. ob die Immobilie durch deutsche Staatsangehörige erworben werden dürfen)
  • Einholung von Vergleichspreisen - Verkehrswertermittlung

Gemäß dem Runderlass des Ministeriums vom 15.02.2019 (GENELGE: 1795 2019/1) müssen ab dem 04.03.2019 bei Immobiliengeschäften (Erwerb sowie Verkauf) mit Beteiligung von Ausländern (natürliche ausländische Personen) ein Bewertungsgutachten (Wertgutachten; Verkehrswertgutachten) beim Grundbuchamt vorgelegt werden. Nähere Informationen hierzu im Beitrag: Pflicht zur Volage von Verkehrwertgutachten

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. PINARAK

Tel.:+49 (0)511 76 11 779
Fax:  +49 (0) 511 76 11 780
Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

anwalt pinarak 7

Kanzleianschrift
Berliner Allee 13
30175 Hannover 

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Keine Sprachbarrieren...

Ich fand es sehr angenehmen und hilfreich, dass die sämtliche Korrespondenz durch Ihre Kanzlei in Deutschland abgewickelt wurde. Hierduch wurden sämtliche Sprachbarrieren überwunden.

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Durch das Gutachten wurde nicht nur der Verkehrswert der Immobilie ermittelt, sondern es wurden darüberhinaus zuverlässige und wichtige Informationen über die Immobilie gesammelt.

Anonym